Barspenden an einen gemeinützigen Verein
Hallo,
wie gehe ich mit einer Barspende an den Verein um?
Gruß W. von der Höh
2 Antworten
Das ist tatsächlich nicht erlaubt. Woltle dem Roten Kreuz, als sie an meiner Tür wegen irgendwas standen auch mal Geld in die Handdrücken, aber sie durften es nicht annehmen. Wie genau diese Regelung heißt, weiß ich allerdings leider auch nicht!
Auf keinen Fall in die eigene Tasche stecken!
In die Kasse des Vereins einzahlen und dem Spender eine Spendenbescheinigung nach dem amtlichen Muster des Finanzamts ausstellen! Und die Spendeneinnahme ordentlich in der Gewinnermittlung des Vereins erfassen!
Von Gewinnen habe ich nicht gesprochen, sondern von Gewinnermittlung. Und in die gehören nun mal alle Einnahmen und Ausgaben - egal, aus welchen Quellen und egal, für welchen Zweck.
Gehören Spenden der Mitglieder zu den "Gewinnen" des Vereins?? Ich glaube der Ausdrück "Einnahmen" wäre hier der bessere gewesen.