BAB - Greift das Arbeitsamt auf meine Kontobewegungen zu??
Hallo zusammen, ich erhalte nach langem Kampf endlich mein Bab. Nun würde mich aber interessieren, wie das mit dem Geld so ist. Eine Freundin von mir meinte, dass das Arbeitsamt gerne auf Konten zugreift und prüft, wie derjenige sein Geld ausgibt. Ich kann mir nicht vorstellen dass das Amt das so einfach darf, aber zum denken gibt es einen doch. Kann es mir also passieren, wenn sie darauf zugreifen können, und sehen das ich für 20 € was bei Ebay gekauft habe, ich diese 20 € zurückzahlen muß?? Immerhin verdiene ich auch Geld und dürfte mir somit auch was gönnen.
Hatte vielleicht jmd. schon einen Fall mit seinem Bab?
Mich würds einfach mal interessieren ;)
1 Antwort
Auf deine Kontenbewegungen kann man nur mit einem richterlichen Beschluss zugreifen, und den bekommt zum Beispiel das Finanzamt nur beim begründeten Verdacht der Steuerhinterziehung.
Die Bundesagentur für Arbeit kann also nicht auf diese Daten zugreifen, jede Bank würde das mit Hinweis auf das Bankgeheimnis und den Datenschutz ablehnen.
Was die Bundesagentur aber sehr wohl kann, ist in einem öffentlichen Datenpool nach Sozialtransferleistungen aus der öffentlichen Hand zu forschen, beipielsweise nach Rentenbezug usw.