Wann sind Eltern unterhaltspflichtig?

4 Antworten

Über das Unterhaltsrecht sind ganze Bibliotheken geschrieben worden und Euer Fall wird da bestimmt so ähnlich auch vorkommen. Ein Fachanwalt für Familienrecht wird Euch beraten und dessen Hilfe solltet Ihr auch in Anspruch nehmen, die Sache ist nämlich kniffelig:

Einerseits müssen Eltern im Normalfall nur eine einzige Ausbildung finanzieren. Aber bei Deiner Tochter gibt es ja einen vom Normalfall abweichenden Verlauf: Die erste Ausbildung hat sie nicht etwa abgebrochen, sondern die Prüfung nicht geschafft. Bei der zweiten kam die Schwangerschaft dazwischen. Beide Ausbildungen sind ohne Verschulden der Tochter ohne Abschluß geblieben. An sich hat man aber Anspruch auf Finanzierung einer abgeschlossenen Berufsausbildung. So ganz von der Hand weisen läßt sich der Anspruch nicht. Behörden dringen oft energisch auf Erfüllung eines solchen. Um sich da heraus zu winden braucht Ihr fachmännische Hilfe!

Ja, Insoweit noch kein berufsqualifizierender Abschluss vorliegt.

Der Unterhaltsanspruch ruht, sobald die Ausbildung abgebrochen wurde und nicht zielstrebig auf den Beginn einer neuen Ausbildung hingearbeitet wird.

Sobald jedoch erneut eine Ausbildung begonnen wird, kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben.

Hoffentlich zahlt wenigstens der Vater der Enkelin den Kindsunterhalt.

Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB). In Eurem Fall sehe ich es aber so, dass Eure Tochter die Prüfung zur Krankenschwester wiederholen müsste.Ihr habt ja vermutlich bereits 2 Ausbildungen finanziert, die nicht zu Ende gebracht wurden. Im Netz habe ich noch gefunden, dass der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt pauschal mit 670,- Euro angesetzt wird. (OLG-abhängig). Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Ihr zahlen müsstet. Ihr könnt erstmal verlangen, dass die Tochter die Prüfung wiederholt und dafür auch lernt. Wenn Ihr nachweisen könnt, dass Sie selbst keinen Einsatz zeigt, dann werdet Ihr nicht weiter zu Kasse gebeten, der Staat wird hierfür aber auch nicht aufkommen.

Erwähnen muss ich noch folgendes dazu: Der Kindesvater kann nicht zahlen. Die Krankenschwesterprüfung hat meine Tochter bereits wiederholt und auch nicht bestanden. Was aber, wie ich finde, sehr wichtig ist: Die zweite Ausbildung zum Rettungsassistenten hat sie in Rostock begonnen und in Bautzen (wegen des Kindesvaters dorthin gezogen) weiter gemacht. Dann kam die Schwangerschaft und sie musste aufhören. Diese Ausbildung enthält ein Annerkennungsjahr, davon hatte sie vor der Schwangerschaft ca. 5 Monate gemacht. Sie hatte vom Ausbildungsbetrieb die hundertprozentige Zusage, nach der Elternzeit dort die Ausbildung zu beenden (es fehlten ja nur noch c. 1/2 Jahr). Sie hat sich aber vom Kindervater getrennt und ist wieder nach Rostock zurück gekommen. Für mich hat sie alo selbst schuldhaft diese Ausbildung nicht beendet. Wie verhält sich das jetzt mit dem Elternunterhalt? Ich hoffe, es kann mir jemand darauf antworten.

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@angie1959

angie1959: Ich kann nur nochmals meinen Rat wiederholen, sich in einer solchen Sache von einem Fachanwalt für Familienrecht vertreten zu lassen. Nur dadurch ist für Dich gewährleistet, dass Du der Behörde und ihren rechtskundigen Sacharbeitern waffengleich gegenüber stehen kannst. Was bringen Dir denn von uns geäußerte Meinungen? Wie willst Du uns zitieren? Wenn Du da an rechtlicher Beratung zu sparen können meinst, wirst Du das teuer bezahlen.

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