Auto Türgriff abgebrochen, was nun?

2 Antworten

Da du den Schaden verursacht hast, musst du dafür aufkommen. Prüfe mal, ob dieser Schaden in deiner Privathaftpflicht abgedeckt ist. Mittlerweile sind einige Schäden, die im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug stehen, ja Bestandteil der Versicherungsbedingungen.

Nein - warum auch ...... denn dabei handelt es sich um "einen natürlichen" Schaden - sprich Verschleißschaden.