Wildunfall mit Auto

2 Antworten

Wichtig ist einmal, dass man den Wildunfall bei der Polizei zur Anzeige bringt. Die Teilkasko deckt bis auf die Selbstbeteiligung den Schaden dann ab. Die Tatsache, dass der Versicherungsvertrag nur die Nutzung durch die Eltern beinhaltet sollte nicht die Regulierung durch die Versicherung ausschließen.

Mit der Versicherung sprechen und erklären das ihr Freund ,sie mit dem Auto iher Eltern abholen musste,da sie aus welchen Grund auch immer nicht selber fahren konnten.So erlangen sie vielleicht auch in diesem Fall Teikasko schutz obwohl ein "Unberechtigter" das KFZ ihrer Eltern gesteuert hat. Hoffe ich konnte helfen

Hier droht Leistungsverweigerung wegen versuchtem Versicherungsbetrug.

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Deine Hoffnung in allen Ehren, aber das ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug! Schaden melden, Gesellschaft zahlt auch bei dem Überlassen des Fahrzeuges. Ist ja nicht der "Dauerfahrer". Da soll man schon keine Unwahrheiten (Abholung usw.) anbringen. Hauptsache: Polizei hat VU aufgenommen und als Wildschaden deklariert, Forstamt wurde verständigt.

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VIelleicht sollte man einigen mal erklären, dass es einen Straftatbestand des "Versicherungsbetruges" im Strafgesetzbuch gibt. Man wäre dann vorbestraft...

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