Ausgerutscht und dabei mein Auto beschädigt...

4 Antworten

Eine Reinigungspflicht gibt es bei Schnee und Eis. Mir ist noch nicht untergekommen, daß man von einem Grundstücjseigentümer verlangen könnte, nach einem Regenfall sein Anwesen zu trocknen. Wie sollte das denn auch technisch überhaupt gehen?  Im Prinzip also wäre der Schadensverursacher  in der Haftung.Bedingt durch den Umstand daß der Schaden unentdeckt blieb sehe ich aber ganz erhebliche Beweisprobleme auf Dich zukommen. Es ist schon absehbar, daß man die Schadensregulierung mit dem Argument ablehnen wird. der Schäden sei wohl erst später entstanden.

billy hat recht. Leichte Wischkratzerlassen sich meist problemlos beseitigen.

Oft reicht schon eine Handvoll in der Waschstrasse. Wenn Du den Mitarbeiter drauf aufmerksam machst,gibt er sich gerade an der besagten Stelle besondere Mühe. 

Ich hathe ebenfalls leichte Kratzer am Neuwahlen,  die nach dieser Politur nicht mehr zu sehen waren.

Sollte es wider erwarten nicht klappen, kannst Du immer noch zur Werkstatt gehen, die auch Möglichkeiten haben, die Kratzer zu entfernen, ohne dass gleich lackiert werden muss.

Primus  26.04.2015, 20:54

Ich meinte natürlich  eine Handpolitur in der Waschstrasse. 

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Wenn es sich tatsächlich nur um einen leichten Wischkratzer handelt dann ist die Beseitigung für einen Autolackprofi kein Problem. Der Kratzer kann mit einem Poliermittel mittels Spot-Repair in ein paar Minuten entfernt werden, Kosten ein paar Euro. 

ja, sprich einfach mit ihr

Primus  26.04.2015, 22:08
Um Verwirrungen vorzubeugen, darf jeder User nur ein aktives Profil besitzen und dieses auch nicht mit anderen teilen.

Das gilt auch für Dich. Glaubst Du tatsächlich, wir merken nicht, dass Du Dich auch hinter JensMoney verbirgst?

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Gaenseliesel  26.04.2015, 23:20
@Primus

was du alles aufdeckst, Primus ....lach !

Kommissar " Schnuffel " ;-)))))))

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Primus  27.04.2015, 14:32
@Gaenseliesel

Man tut was man kann ;.))))))))

Ria hat mich erhört und diesen Typen inaktiv werden lassen!!

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