Wasseranschluss kaputt! Schaden für Haftpflichtversicherung?

2 Antworten

Die haftpflicht übernimmt Schäden die man bei anderen durch fahrlässigkeit, oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.

Keinen Verschleiss an irgendwelchen Teilen.

Ein Reparatur an der Wasserleitung ist eine Reparatur "an Dach und Fach" wie man sagt und müßte vom Vermieter gezahlt werden. Wenn es aber eine kleinreparaturklausel im Mietvertrag gibt, könnte es an Dir hängen bleiben

Deine Haftpflicht müsste dafür einspringen. Schließlich hattest nur du einen Schaden am Eigentum des Vermieters verursacht. Und für solche Sachen hat man ja schließlich eine Haftpflichtversicherung, die gerade auch von Vermietern gern empfohlen werden. Warum soll also dein Vermieter den Schaden bezahlen, den er ja nicht angerichtet hat? Also wende dich an deine eigene Haftpflichtversicherung.