Erwerbsminderungsrente + Minijob (gilt die tägl. Stundenbegrenzung als Durchschnitt?)

3 Antworten

Dann lass es keinen wissen wie lange Du arbeitest, sonst bekommst Du die Rente auf keinem Fall. In der Regel ist es auch so, daß man die volle Rente beantragt und wenn man merkt, daß nur noch teilweise gearbeitet werden kann die teiweise Rente bekommt. Die Atteste vom Arzt sollten schon bescheinigen, daß Du keine 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, sonst hast Du keine Chance überhaupt Rente zu bekommen. Es ist so schon schwer die Rente zu bekommen.

da wäre ich an Deiner Stelle sehr vorsichtig, denn wenn Du in der Lage bist täglich mehr als die angegebenen Stunden zu arbeiten, kann es passieren, das Dir die Rente nicht bewilligt wird. Begründung Du bist in einem Ausweichberuf fähig, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

@Primus: Danke für deine Antwort! Ich bin ja auch fähig meinen Lebensunterhalt zu verdienen, wenn dies nicht mehr als 25 Stunden pro Woche benötigt. Das ist der srpingende Punkt! Meine Frage war halt, ob die 3-6 Stunden als Durchschnitt gemeint sind oder nicht. Wenn ja, dann liege ich mit den 25 Stunden ja noch darunter und hätte Anspruch auf eine anteilige erwerbsmindernde Rente. Wenn nicht, dann nicht. Dann ist das Arbeitsamt weiterhin für mich zuständig. Das kommt für mich aufs gleiche raus, ich brauche nicht "vorsichtig" sein. Ich möchte nichts frisieren o.ä. um die Ansprüche zu erhalten, ich möchte nur wissen ob ich die Ansprüche in meinem speziellen Fall geltend machen kann oder nicht.

Malte, ein Tipp: wenn Du zu einer Antwort was schreiben willst, dann nütz doch die Kommentar-Funktion.

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ok... dann schließe ich mich der Ausführung von Rentenfrau an :o))

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