Arbeitslos, Elterngeld und Mietkostenübernahme?

1 Antwort

Du musst Dich spätestens nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse - mit diesem Tag endet Dein Ausbildungsverhältnis - arbeitssuchend melden und folgend auch arbeitslos, um Deinen Anspruch auf ALG I zu wahren.

Da das ALG zu gering sein wird, wirst Du als werdende Mutter auch Anspruch auf Bürgergeld haben - und es werden auch erst einmal Mietkosten übernommen, welche oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegen. Letzteres aber nur zeitlich befristet.

Nach geltenden SGB II Vorgaben kannst Du bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres Deines Kindes Leistungen beziehen, soweit Du bedürftig bist.

Allerdings wäre auch noch zu klären, inwieweit der Kindsvater im Hinblick auf Dir zustehenden Betreuungsunterhalt leistungsfähig ist.