Arbeit vor dem Studium bekomme ich noch Kindergeld?

3 Antworten

Mit Aufnahme einer Ausbildung / eines Studiums besteht für Deine Person wieder Anspruch auf Kindergeld, soweit Du jünger als 25 bist.

So lange du 35 Std. in der Woche arbeitest (und diese Arbeit keine Ausbildung ist), hast du (bzw. deine Eltern) keinen Anspruch auf Kindergeld.

Erst wenn du dein Studium aufnimmst, besteht wieder ein Anspruch auf Kindergeld bis du 25 Jahre alt wirst.

Für volljährige Kinder wird nur unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gezahlt, die findest Du hier:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/kann-ich-fuer-mein-kind-in-der-ausbildung-kindergeld-bekommen--124938

Je nachdem, was "unter einem Jahr" bedeutet und was Du aktuell machst, besteht aktuell kein Anspruch. Deine Eltern sind verpflichtet, das zu melden. Haben sie das versäumt, ist ggf unberechtigt erhaltenes Kindergel zurückzuzahlen. Mit Aufnahme des Studiums lebt der Anspruch wieder auf, dann kann wieder ein Antrag gestellt werden - es sei denn, Du wärst über 25 Jahre alt.