Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung?

5 Antworten

Anzeigen kann man grundsätzlich nicht zurückziehen. Eine Strafanzeige ist letzten Endes nur die Mitteilung eines potentiell strafrechtlich relevanten Sachverhalts an die (zuständige) Behörde. Wie willst du der Behörde dieses Wissen wieder wegnehmen?

Anders sieht das bei einem Strafantrag aus. Hier geht es aber nicht um ein Antragsdelikt - die gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft muss hier daher von Amts wegen ermitteln.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

zieh dich warm an, die Anzeige kann nicht zurückgenommen werden, und es wird somit zur Verhandlung kommen.

Eine gefährliche Körperverletzung wird von Amtswegen verfolgt. Die Zurücknahme der Anzeige hat somit keine Wirkung.

bestimmte Anzeigen sind Selbstläufe, auch wenn der Anzeigenerstatter diese zurück nimmt, muß bei einer "gefährlichen Körperverletzung" ermittelt werden.

Schon der "Versuch" ist strafbar

wie es weiter geht...hier der link:

https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Die Rücknahme der ANzeige/des Strafantrags ist völlig unwichtig, denn, wie auch schon andere Antworter schrieben, ist gefährliche Körperverletzung ein Offizialdelikt. Es wird also immer verfolgt.

Trotzdem kann die Aussage des Geschädigten einen wichtigen Einfluss haben.

Dazu müsste man wissen, wie es zur Tat kam. Hat der Geschädigte Dich provoziert, oder beleidigt?

Wenn er seinen Strafantrag zurügezogen hat, ist er an einer strafverfolgung/Bestrafung nciht interessiert.

Das könnte im Idealfall zu einer Einstellung gem. 153 a StPO (mit einer Geldauflage) führen, oder zumindest zu einer Strafe am unteren Rand des Strafrahmens.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.