Anteilseigner oder nicht?

3 Antworten

Es handelt sich also um eine Genossenschaftsbank. Dazu führt das Amtsgericht ein Genossenschaftsregister in das man bei rechtlichem Interesse Einsicht nehmen kann.

Mitglied kannst Du allerdings nicht sein, denn mit dem Tod des Genossen endet dessen Mitgliedschaft an der Genossenschaft. Den Erben steht dann nur noch das Auseinandersetzungsguthaben zu.

Wissen weiß ich nicht, aber erfahren würdest Du es durch einfache Nachfrage.

Bei Genossenschaften ist man übrigens nicht Anteilseigner, sondern Mitglied.

Erbin176 
Fragesteller
 19.09.2023, 17:32

Ah okay, dankeschön. Aber Nachfragen bei der Bank wollte ich gerne vermeiden.

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