Pendlerpauschale, vorübergehende Wohnung
Hallo,
Anfang Mai habe ich eine Arbeitsstelle aufgenommen. Zu Beginn meiner Tätigkeit habe ich in einer Pension bzw. später in einer Werkswohnung in der Nähe des Arbeitgebers gewohnt. Ich war dort aber nie gemeldet. Zu der Zeit war ich noch bei meinen Eltern ca. 300 km vom Arbeitsort gemeldet. Im August habe ich dann eine Wohnung gefunden (30 km zum Arbeitsort) und mich dort angemeldet. Kann ich Fahrtkosten im Zeitraum Mai - August geltend machen? Prüft das Finanzamt ob ich am Wohnsitz gemeldet war?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen
1 Antwort
Offiziell wäre das ja Betrug. Ich würde die tatsächlichen km und den tatsächlichen Wohnort während der Monate Mai bis August angeben.Dazu kämen möglicherweise die km an den Wochenenden , an denen Du bei Deinen Eltern warst. Auch könntest Du für diese Zeit die Kosten für die Pension und Werkswohnung absetzen, und natürlich die entstandenen Umzugskosten.
@MarkusKron: doch, beruflich bedingten Umzug kannst Du ansetzen. Dafür gibts eine Pauschale. In 2012 für Ledige 657 Euro. Dafür brauchst Du keine Belege.
Die Kosten f. Pension o.Werkswohnung eher nicht, glaube ich. Du schreibst, Du wohntest noch bei Deinen Eltern, dementsprechend hast Du keinen doppelten Haushalt gehabt. Dazu bräuchte es nämlich einen eigenen Hausstand.
Vielen Dank für die Rückmeldung! Kann man die Fahrtkosten für die Heimfahrt am Wochenende ansetzen? Die Fahrt von der Werkswohnung bzw. Pension (nicht angemeldet) nach Hause wo ich zu dieser Zeit gemeldet war?
@MarkusKron: Nein, da Du keinen doppelten Haushalt hast. Du fährst aus privaten Gründen zu Deinen Eltern.
Absetzbar als WK sind nur die Fahrten von der Pension/Werkswohnung zum Arbeitsplatz. Ob Du dort gemeldet warst, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Das Meldegesetz und die Steuergesetzgebung sind zwei völlig verschiedene Stiefel.
Die Elternfahrten wären nur absetzbar gewesen, wenn Du täglich von dort zur Arbeit gefahren wärst und das ist wegen der hohen Entfernung nicht glaubwürdig.
Die Kosten für den Umzug kann ich nicht absetzen, da ich diesen selbst durchgeführt habe. Als was kann ich die Kosten für die Werkswohnung absetzen? Meinst du die Miete?