Anrecht auf den Bausparvertrag Versicherungsnehmer oder Versicherte Person?
Folgende Situation:
Versicherungsnehmer ist Vater. Versicherte Person ist Kind, heute 18 Jahre alt.
Eingezahlt in den Bausparvertrag hat jedoch der Opa.
Nun möchte Opa bzw. Vater nicht, das das Kind das Geld aus dem Bausparvertrag erhält.
Wer hat hier Anspruch auf das Geld? Der Versicherungsnehmer oder die Versicherte Person?
Wenn Kind Anspruch hat, kann sich das Kind direkt an die Versicherung wenden?
2 Antworten
Versicherungsnehmer ist gleich Vertragspartner!
Wer das Geld eingezahlt hat: LATTE!
Da Du keine relevanten Besonderheiten erwähnst, gehe ich davon aus, dass der Vertragspartner den Anspruch hat!
Da ein Bausparvertrag keine Versicherung ist und es daher auch mMn keine versicherte Person gibt - bitte nochmal genauer schildern, was Du wissen möchtest?