Anlage uh2 bin aber verheiratet?

2 Antworten

Dein Kind wird immer als ehelich gelten - gleichgültig, ob Du nun zum Zeitpunkt von dessen Geburt schon geschieden bist oder nicht.

(1) Ehelich ist ein Kind, das während der Ehe der Mutter mit seinem Vater oder, wenn die Ehe durch den Tod des Ehemanns aufgelöst wurde, innerhalb von 300 Tagen danach geboren wird; sonst ist das Kind unehelich. § 138c. (2) Wird die Ehe der Eltern für nichtig erklärt, so bleibt das Kind ehelich. § 138d. ( Wikipedia )

https://hartz4antrag.de/arbeitslosengeld-ii-anlage-uh2/

Die Anlage UH2 stellt Unterhaltsansprüche aus Schwangerschaft bzw. wegen der Betreuung von nichtehelichen Kindern fest (in der Regel während der ersten drei Lebensjahre)

Dein aktueller Mann bleibt so oder so unterhaltspflichtig.
Auch wenn ihr bis zur Geburt geschieden sein und er nicht automatisch Vater da Ehemann wird, ist er ja so wie es sich liest der genetische Vater und somit unterhaltspflichtig.
Und lieber ist ein Antrag gestellt, den man dann später verwerfen kann, als dass du ein Formular zu spät ausfüllst. Ist doch kaum Mehraufwand.