Wie und wo muss ich meine Steuererklärung machen, wenn ich mitten im Jahr von Österreich nach Deutschland gezogen bin?

1 Antwort

Sowohl in Österreich (Wegzugbesteuerung), wie in Deutschland (Zuzugbesteuerung).

Da Du in Österreich einen Wohnsitz hattest, warst Du dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Da Du in Deutschland einen Wohnsitz begründet hast, bist Du hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

In Deutschland kannst Du die Umzugskosten abziehen, wenn Du wegen der Arbeit hierher gezogen bist. Die österreichischen Einkünfte sind hier steuerfrei, aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

In Österreich genau umgekehrt. 

Daher bleibt es sozusagen ausgeglichen. 

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Was meinst du mit ausgeglichen?

Da in beiden Ländern der jeweils "andere ausländische Teil" dem PV unterliegt, dürfte sich in beiden Ländern eine ziemliche Nachzahlung ergeben.

Andererseits wurden in beiden Ländern ja nur für einen Teil des Jahres steuerpflichtige Einkünfte erzielt, die dort jeweils die Progression drücken.

Das könnte durchaus dazu führen, dass die Wirkung des PV gemildert wird. Man müsste es eben ausrechnen.

0
@EnnoWarMal

Ich gehe deshalb von einer etwa gleichen Belastung aus, weil bei 2.000,- Monatsgehalt ja so abgezogen wird, als würde das Jahreseinkommen 24.000,- sein. habe ich nun 12.000,- Brutto jeweils und es kommen jeweils 12.000,- PV dazu müsste man rein mathematisch beim gleichen Einkommen landen.

0