Als Student möchte ich als Studentische Hilfskraft und Mini-Job und Kleinunternehmer(Freiberuflich) arbeiten, was soll ich beachten?

1 Antwort

Fangen wir mit dem größten Quatsch an:

Auch wichtig ist, dass ich Insgesamt(Minijob und Studentische Hilfskräfte) nicht mehr als 909€(bin Verheiratet, ledig 10.908) im Monat verdienen soll. damit ich kein Einkommenssteuer bezahlen muss.
  1. Der Minijob sollte pauschal mit 2 % versteuert werden,das kannst Du mit dem Arbeitgeber vereinbaren. dann zählt der nicht zum zuversteuernden Einkommen.
  2. Der Betrag von 10.908,-ist falsch,weilsich der Grundfreibetrag jedes Jahr erhöht.
  3. Du hast alle Freibeträge vergessen udn die Abzüge z.B.der Krankenkassenbeiträge.
  4. Am Wichtigsten,warumwillst du wegen 14,- Euro Einkommensteuer (die ersten 100,- Euro des zu versteuernden Einkommens werden mit 14 % versteuert) auf 86,-Euro netto verzichten.
Miene frage ist, wenn noch eine Freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer dazukommt, was soll ich beachten? Steuerlich und Versicherungmäßig.....möchte ich gerne wissen.

Da stellt sich als erstes die Frage,was Du machen wirst.ist es gewerblich, oder ist es freiberuflich?

Was ist Dein Kundenkreis? Ist Kleinunternehmer, oder Regelbesteuerer für Dich besser? Wenn Regelbesteuerer, welcher Umsatzsteuersatz gilt?

Solange Du den Studenteenstatus (nicht den als studentische Hilfskraft) nciht verlierst,ergibt sich keine Sozialversicherungfolge bei der selbständigen Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986