Als Minderjähriger (12-13) Straftat begannen, Jahre später dennoch Anzeige bekommen?

2 Antworten

Ja kann man. Zur Tat war man jedoch strafunmündig.

Für die Strafmündigkeit zählt ausschließlich das Alter zur Tatzeit. Warst du zum Tatzeitpunkt strafunmündig, kannst du strafrechtlich dafür nicht belangt werden.

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