Als Minderjähriger (12-13) Straftat begannen, Jahre später dennoch Anzeige bekommen?
Stellt euch vor ihr macht als Minderjähriger (12-13) eine Straftat, kann man dennoch Jahre später als Jugendlicher (15-16) dafür angezeigt werden?
2 Antworten
Ja kann man. Zur Tat war man jedoch strafunmündig.
Für die Strafmündigkeit zählt ausschließlich das Alter zur Tatzeit. Warst du zum Tatzeitpunkt strafunmündig, kannst du strafrechtlich dafür nicht belangt werden.
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