Alleinerziehende Mama von Job Center?

3 Antworten

Kommst Du deiner Mitwirkungspflicht nicht nach, musst Du dich dann auch nicht wundern, wenn die Zahlungen eingestellt werden!

"Die Mitwirkungspflicht verlangt Beteiligten ab, mit wichtigen Tatsachen und Beweismitteln vollständig und wahrheitsgemäß zur Aufklärung eines Sachverhalts beizutragen."

"Das Jobcenter kann die Hartz IV Leistungen kürzen, wenn Leistungsempfänger gegen ihre Verhaltenspflichten oder aber Melde- und Mitwirkungspflichten verstoßen."

Du möchtest Geld vom Staat - das gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, und selbstverständlich kontrolliert der Staat, ob diese Voraussetzungen vorliegen..

Du möchtest keine Fremden in Deiner Wohnung? Dann sieh zu, dass Du von dem Unterhalt, den Dir der Vater für das Kind und in den ersten drei Lebensjahren auch für Dich schuldet und von eigener Arbeit lebst - dann kontrolliert Dich keiner mehr.

PS: Warum bekommst Du denn vom Kindsvater lt. Deinem ersten Posting nur diese absolut lächerlichen 100 € pro Monat?