Bezahlt das Amt eine Wohnung für Alleinerziehende Mutter In elternzeit?

4 Antworten

Habe ich Anspruch auf eine Eigene Wohnung von Jobcenter bezahlt

Du hast bei Trennung Anspruch auf Bürgergeld, soweit Dein Bedarf und der Deines Kindes nicht durch Elterngeld / Betreuungsunterhalt / Kindergeld und aus Einkommen aus dem Minijob gedeckt sind.

Dein Bedarf nach SGB II wären die angemessenen Kosten der Unterkunft ..... die findest Du unter dem Suchbegriff : Kosten der Unterkunft + Ortsnamen ...... oder

https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

dazu käme der Regelsatz für Dich = 502 Euro zuzüglich eines Alleinerziehendenmehrbedarfs in Höhe von 36% Deines Regelsatzes = 180,72 Euro und der Regelsatz für den Zwerg in Höhe von 318 EUR.

Darauf würde das Elterngeld, das Kindergeld, der Kindesunterhalt - und je nach wirtschaftlichen Voraussetzungen des Kindesvaters auch der Betreuungsunterhalt an Dich angerechnet werden. Auch der größte Teil des Einkommens aus einem Minijob würde angerechnet werden ...... und zwar bei 520 Euro .....

deier ersten 100 Euro bleiben anrechnungsfrei und vom Betrag darüber hinaus weitere 20% - also insgesamt max. 184 Euro.

Stellt sich die Frage - wieviel Geld stünden Dir aus eigenen Mitteln zur Verfügung?

Kämest Du u.U. mit Wohngeld und Kinderzuschlag ohne Hilfe des Jobcenters aus?

https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse

https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-sgb2_ba042689.pdf

Wie hoch sind denn deine gesamten Einkünfte, mit Elterngeld, Kindergeld, Minijob und dem dir zustehenden Unterhalt?

Habe ich Anspruch auf eine Eigene Wohnung von Jobcenter bezahlt und wo muss ich mich da hin wenden?

Sich an das Jobcenter zu wenden, wäre hilfreich, wenn man sich die Wohnung vom Jobcenter bezahlen lassen möchte. Ob du einen Anspruch darauf hast, wird man dir nach Beantragung und Mitteilung der Einkommensverhältnisse dann sicherlich mitteilen.

Zunächst ist der Vater des Kindes unterhaltspflichtig. Mit Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt und Job solltest du das selbst finanzieren können.

Das Jobcenter zahlt nur, wenn Du keine, oder keine ausreichenden Einkünfte hast.

Du hast Elterngeld, für Dein Kind den Unterhalt des Vaters und für Dich auch Unterhalt vom Kindsvater bis das Kind in den Kindergarten kann.

Kann der Vater nicht ausreichend zahlen, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse.

Reicht auch das nicht, dann ist das Jobcenter Dein Ansprechpartner.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie