Alleinerziehend was steht mir zu?

4 Antworten

Kindergeld für beide Kinder, Elternunterhalt von beiden Vätern, Trennungsunterhalt von deinem Mann. Da solltest du eigentlich schon annähernd mit hin kommen.

Und anschließend aufstockendes ALG2 oder Wohngeld, je nachdem wo mehr bei rumkommt.

Erst einmal muss der Vermieter damit einverstanden sein, dass du jetzt alleinige Mieterin bist.

Damit muss er nicht einverstanden sein.

Dein Mann zahlt Unterhalt für sein Kind und dir, im trennungsjshr zumindest. Dann kannst kindergeldzuschlag, Wohngeld etc. Beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie ist denn Dein Mann wirtschaftlich aufgestellt? Sprich welchen Unterhalt könntest Du einplanen?

Nach Änderung Eurer Steuerklassen erst einmal auf IV/ IV würde sich Dein Nettoentgelt von rund 600 Euro (bei 860 Euro brutto ?? ) erhöhen.

Bei Deinem Bruttoentgelt würde dann keine Lohnsteuer mehr anfallen und die Sozialversicherungsbeiträge kannst Du mit dem Gleitzonenrechnen recht einfach ermitteln.

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

Im Zusammenhang mit Hartz IV gäbe es noch einen Freibetrag, der sich aus Deinem Bruttogehalt errechnet ......

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/Rechner_Arbeitnehmer/Freibetragsrechner_Arbeitnehmer_Node.html

Dieser Freibetrag würde zu Eurem Bedarf addiert werden.

Wieviel Unterhalt erhältst Du für Dein älteres Kind ? Sollte dessen Vater keinen Unterhalt leisten, hättest Du zukünftig Anspruch auf Unterhaltsvorschuss :

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt:

  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 314 Euro monatlich.

Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle für das eheliche Kind :

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/

Hinsichtlich der Wohnung wäre zu klären, wer ist denn bis dato Mieter dieser Wohnung - Ihr als Eheleute beide als gleichberechtigte Hauptmieter?

Wäre der Vermieter überhaupt gewillt den Vertrag mit einem von Euch alleine - sprich mit Dir weiterzuführen?

Oder : Mieter ..... Dein Mann oder Du alleine?

Würde die bisherige Wohnung nach den Richtlinien von SGB II größen- und kostentechnisch als angemessen gelten.

Für 3 Personen gelten i.d.R. 70 Quadratmeter als angemessen..... Bezüglich der Höhe der Mietkosten :

https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

oder Suchbegriff : Kostender Unterkunft + Ortsnamen.

Obwohl erst einmal wird das JC die Miete ( zeitlich befristet? in der derzeitigen Höhe ) übernehmen.

Ansonsten stellt sich derzeit Euer Bedarf nach SGB II wie folgt dar :

Dein Regelsatz 449 Euro + Mehrbedarf für Alleinerziehende = ( 2 Kinder unter 16 Jahren ... 36 % Deines Regelsatzes ) 161,64 Euro ..... plus 2 * Regelsatz für die Kinder à 311 Euro. Dazu kämen dann noch die Kosten der Unterkunft.

https://www.anwaltonline.com/sozialrecht/tipps/1916/regelbedarfsstufen-2020-und-2021-nach-%C2%A7-28-sgb-xii

https://www.hartziv.org/mehrbedarf/alleinerziehende/

Dazu kämen noch Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket :

https://www.hartziv.org/bildungspaket/

Alle Deine Einkünfte - sprich Dein Netto bis auf den Freibetrag, der Kindesunterhalt + Unterhaltsvorschuss ?? sowie Kindergeld würden auf Deinen Bedarf angerechnet werden.

Wenn Du etwas nicht verstehst - kannst Du gerne via Kommentar nachfragen.

Sollte Dein Mann wirtschaftlich in der Lage sein / bzw. verpflichtet sein, Dir nachehelichen Unterhalt zu zahlen kann sich das Ganze ganz anders darstellen. Du siehst, ohne konkrete Zahlen kann man Dir nichts genaueres sagen.

Evtl. würde es auch auf ergänzendes Wohngeld bzw. Kinderzuschlag hinauslaufen??

Andri123  29.08.2022, 11:18

Solange sie verheiratet ist, entfällt Unterhaltsvorschuss.

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