Darf die Insolvenz ans Krankengeld-bei Langzeit,Krankschreibung

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Die Gläubiger dürfen natürlich auch das Krankengeld pfänden, wenn es denn höher ist, als die Pfändungsfreigrenze.

Nach § 850 b Abs, 1 Nr. 4, i.V.m. Abs. 2 ZPO, darf Krankengeld nach den Vorschriften für Arbeiteinkommen nach § 850 c ZPO gepfändet werden.

Da er eine Ehefrau zu unterhalten hat, ist die Pfändungsfreigrenze um 350,- Euro höher.

Wenn er in der Privatinsolvenz ist, müßte ihm das der Treuhänder gesagt haben und mit der Insolvenz sind direkte Pfändungen von Gläubigern auch passé.