Ehepartner Steuerklasse bei Krankengeld
Liebe Forenmitglieder,
folgende Situation:
Person A und B sind verheiratet. Person A hat ein Monatsbruttoeinkommen von 5000€. Person B ist längerfristig erkrankt und erhält (Brutto-)Krankengeld in Höhe von 2300€ von dem Sozialabgaben, aber keine Steuern abgezogen werden. Vor der Erkrankung hatten beide in etwa das selbe Einkommen, sodass Steuerklasse 4/4 sinnvoll war.
Frage:
Wie gestaltet es sich nun mit dem Krankengeld? Sollte jetzt Steuerklasse 3/5 beantragt werden? Geht das überhaupt, da Person B kein zu versteuerndes Einkommen hat?
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Da Sozialabgaben und "nur" knapp die Hälfte vom Brutto, ist es wirklich Krankengeld, also von der GKV.
Die unterliegt dem Progressionsvorbehalt, die 5000 von A werden also mit dem Steuersatz versteuert, der sich aus der Splittingtabelle für mtl. 7300 ergibt.
Mit der Kombination 4/4 bekommt Ihr eine Erstattung, mit 3/5 wäre eine heftige Nachzahlung fällig.
Da Ihr vermutlich nicht Hunger leiden müsst, belasst es bei der jetzigen Konstellation.
Auf die Höhe des Krankengeldes hätte ein Steuerklassenwechsel keine Auswirkungen da die Berechnungsgrundlage des KG in den letzten drei Monaten vor der Erkrankung liegt. Weshalb Person B unabhängig davon ob beide getrennt oder zusammen veranlagt werden, kein zu versteuerndes Einkommen haben soll erschließt sich mir nicht.
Sagen wir, B bekommt im gesamten Kalenderjahr Krankengeld. Dann hätte B kein zu versteuerndes Einkommen für dieses Jahr. Da sich die Steuerklasse auf das Krankengeld nicht auswirkt, bleibt also nur noch die Frage, ob der Steuersatz für A nach dem Splitting geringer ausfällt...
Nur, dass ich das richtig verstehe:
Person A zahlt laut Grundtabelle bei einem Jahreseinkommen von 60000€, 16961€ Lohnsteuer (=28%) (https://www.bmf-steuerrechner.de/uebersicht_ekst/?)
Um den Steuersatz nach Ehegattensplitting zu ermitteln, schaue ich in die Splittingtabelle. Da das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, schaue ich in dieser Tabelle bei 60000+12*2200=86400 nach (runden wir mal auf 85000). Daraus ergibt sich eine Steuerbelastung von 19714 € (=23%). Dieser Steuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen von Person A und B angewendet (=60000)???
Dann hat A doch durch Splitting (=Steuerklassen 3/5) einen geringeren Steuersatz und zahlt weniger Steuern?! Oder verstehe ich etwas falsch?