Änderunge der LohnsteuerKlasse?

3 Antworten

Sobald 2 volljährige Personen in einem Haushalt leben entfällt der Anspruch auf Lohnsteuerklasse 2..... sprich Deine Partnerin gilt in den Augen des FA nicht mehr als alleinerziehend.

Allerdings wenn ihr eine eindeutige !! Wohngemeinschaft bildet wäre sie ("vielleicht" ) wieder alleinerziehend:

Link : alleinerziehend jetzt bloss keine fehler bei der steuer.....

Die Finanzverwaltung spricht in einem Anwendungsschreiben davon, dass eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, wenn gemeinsam gewirtschaftet wird. Das gilt auch, wenn nur einer die Ausgaben trägt – und der andere „nur“ hilft. Es reicht das „nahe beieinander wohnen“, bei dem jeder seinen Beitrag (nicht nur finanziell) leistet und daran partizipiert. Das kann zum Beispiel an der gemeinsamen Nutzung des Kühlschranks festgemacht werden. Wer also auf das eben genannte WG-Modell setzt, muss wirklich alles trennen – und das dürfte einigermaßen schwer sein.

Das hat nichts mit der Vollzeittätigkeit zu tun, sondern damit, dass Deine Freundin jetzt nicht mehr als alleinerziehend gilt - denn sie wohnt mit Dir als einer volljährigen Person, für die Ihr kein Kinderfreibetrag zusteht, zusammen.

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Service/Unter+welchen+Voraussetzungen+bekomme+ich+die+Steuerklasse+II+bzw_+den+Entlastungsbetrag+fuer+Alleinerziehende_#:~:text=Die%20Steuerklasse%20II%20gilt%20f%C3%BCr,f%C3%BCr%20Alleinerziehende%20(EfA)%20zusteht.

Das Finanzamt hat leider recht.