Änderung der Arbeitszeiten?
In meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 7.45 Uhr bis 16. 15 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mich ist der Dienstplan A bindend, da ich in der Inndendienstgruppe eingetragen bin. Ich arbeite im Wechsel zwischen Innendienst und Außendienst, aber immer mit den Arbeitszeiten vom Dienstplan A. Kann mein Arbeitgeber nun verlangen, dass ich immer wenn ich den Außendienst verrichte, die Arbeitszeiten von Dienstplan B nutzen muss?
MfG Alex
1 Antwort
Ich arbeite im Wechsel zwischen Innendienst und Außendienst,
ja und jeder Dienst hat entweder den Plan A oder B, dann wirst du dich danach richten müßen.
willst du wegen 15 Minuten ein Fass aufmachen, oder was ist dein Problem ?
Vielleicht beginnt der Yogakurs um 16h30. Dann würde ich auch lieber meinen AG verklagen. Nicht.