ab welchee Honorarhöhe müssen Sozialversicherung und Steuern gezahlt werden?
Ich bin Rentnerin und möchte im Rahmen eines Honorarvertrags monatlich dazuverdienen. Ab welcher monatlichen Honorarsumme müssen Abgaben zur Sozialversicherung gemacht und Steuern gezahlen werden und muss ich die Krankenkasse und das Finanzamt in jedem Fall über meinen Zuverdienst informieren , auch wenn keine Abgaben erforderlich sind?
3 Antworten
Zur KV: Du bist über die Kvdr pflichtversichert? Dann giltst Du als nebenberuflich
selbständig, wenn der Zeitaufwand unter 20 Wochenstunden liegt und der Gewinn unter 75% der monatlichen Bezugsgrösse liegt.
Hier die aktuelle Bezugsgrösse (letzte Zeile der Tabelle)
Bei nebenberuflicher Selbständigkeit bleibt man in der KVdR, zahlt Pflichtbeiträge von der Rente und vom selbständigen Einkommen. Hier gibt es wohl einen Freibetrag von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgrösse.
Wenn man selbständig tätig ist, dann muss man dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per Elster zukommen lassen.
Steuern fallen an, wenn man mit dem zu versteuerndem Einkommen, in das alle Einkünfte einfließen, über den Grundfreibetrag kommt.
Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen (also steuerpflichtiger Teil der Rente + Gewinn aus Honorartätigkeit abzüglich Sonderausgaben etc)
höher ist als der Grundfreibetrag, fallen Steuern an.