20 Jahre alter Fußboden, wann hat Mieter Anspruch auf neuen?

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Wenn Deine Wohnung bereits mit Teppichboden (oder Laminat) bei Einzug ausgelegt war, muss der Vermieter auch um einen neuen kümmern.

Die Rechtsprechung geht nach 10 Jahren davon aus, dass der Teppich verwohnt ist. Also muss der Vermieter Dir einen neuen Teppich bezahlen. Kosten dürfen für Dich dafür nicht anfallen.

Hier ein paar Urteile: Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können (OLG Hamm 30 RE Miet 3/90, WM 91, 248)

Wenn eine Wohnung einschl.Teppichboden vermietet ist, muß der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelages den Teppichboden erneuern. - Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß. (AG Köln, Az 213 C 501/97)

Die Nutzungsdauer für Teppichböden liegt höchstens bei 10 Jahren (LG Köln 213 C 501/97).

Warum sollte der Fußboden in der von dir gemieteten Halle nach 20 Jahren ausgewechselt werden . Ein gut geglätteter Faserbetonfußboden hält oftmals länger als die Mauern Drumherum . Gruß Z... .