1 Minute zu spät = 1ne Stunde weg?

3 Antworten

Derlei "Strafzahlungen" sind rechtlich garantert nicht zulässig. Es sind Deine real geleisteten Arbeitszeiten zu vergüten.

Führe bitte zusätzlich privat Buch, von wann bis wann Du konkret gearbeitet hast.

Geleistet Arbeitszeit ist zu vergüten. Wenn du der Meinung bist, dass dein AG nicht korrekt abrechnet, sehe ich drei Lösungswege:

  1. Betriebsrat und/oder Anwalt einschalten
  2. Anderen Arbeitgeber suchen
  3. Pünktlich einstempeln

Ich bin skeptisch, ob der Sachverhalt wirklich so zutrifft. Gibt es zur Arbeitszeiterfassung eine Betriebsvereinbarung und wenn ja, was steht da drin?

"es geht mir eher darum wie ich am Besten dagegen vorgehen"

Mit einer schriftlichen Abmahnung gegen den Arbeitgeber!

Sollte es einen Betriebsrat geben, wende dich an diesen.

Oder aber Du gehst zum Anwalt