Insolvenzanwalt Stress Guthaben?
Es gab bei meinem Stromanbieter bei der Jahresschlussrechnung eine Überschneidung, wobei es da zu einem "Guthaben" gekommen ist. Das Guthaben ist aber nur dadurch Zustand gekommen, weil der Zahlungslauf immer zum 1. folgt und die Forderung zum 23. Fällig ist. Ich zahle also im Voraus.
Jetzt ist auf Papier quasi ein Abschlag zu viel, dort steht aber, dass das Guthaben verrechnet wurde, also im Prinzip alles gut.
Trotzdem sagt der Insolvenzverwalter, dass das mein Bier ist und ich jetzt diesen Abschlag in Höhe von 100 Euro aus eigener Tasche zahlen muss.
Darf er das überhaupt? Es gibt ja überhaupt kein Guthaben, was zur Insolvenzmasse hinzugezogen werden könnte. Was kann ich denn dafür, wenn er den Sachverhalt nicht rafft?
Außerdem wird der Kollege laut am Telefon und weigert sich den Sachverhalt zu verstehen. Er sagt, dass das meine Schuld sei.
2 Antworten
Ich glaube eher, dass Du etwas nicht raffst.
Den IV interessieren Deine gezahlten Abschläge für Haushaltsstrom in keinster Weise. Bei vielen Versorgern zahlt man 11 Monate einen Abschlag und im 12. Monat kommt dann die Nachzahlung oder Erstattung.
Wenn Du dann im zwölften Monat eine Erstattung erhältst, wird diese wohl vermutlich als pfändbares Einkommen gewertet. Das ist das Problem. Was natürlich nicht nachvollziehbar ist, weil man den Abschlag aus dem pfändungsfreien Einkommen gezahlt bzw. überzahlt hat.
Hättest du das Guthaben von den zuviel im voraus gezahlten Abschlägen auf dein Konto überwiesen bekommen , wäre es auch zur Schuldentilgung verwendet worden . Da es aber mit den neuen Abschlägen gegengerechnet wird , hast du ja da wiederum gespart . Ich meine es ist richtig so wie der Insolvenzanwalt rechnet . Die Stromvorauszahlung darfst du nicht zum Geld ansparen verwenden , da du ja in Insolvenz bist . Hättest du Nachzahlen müssen , wäre dies kein Problem .