Gewerbeamt melden Sex gegen Geld?

4 Antworten

So ein Troll möchte nur Angst schüren oder vlt ein kostenloses Treffen abstauben. Der kritische Punkt wäre vor allem die Steuerhinterziehung. Da es aber zu keinem treffen kam, hat sie keine Steuern hinterzogen und auch nicht gegen sonstige Vorgaben verstoßen.

Sie kann vollkommen problemlos so Geld verdienen, nur sobald man inseriert, sollte sie das ganze auch sauber anmelden.

Gut. Sollte der Herr zum Finanzamt gehen, was könnte dann geschehen?

Nichts, denn das Steuerjahr ist ja noch nicht vorbei.

Sollte sie tatsächlich auf diese Art in 2023 Geld einnahmen, kann sie ja noch immer eine Einkommensteurerklärung abgeben.

Der Typ will vermutlich nur stänkern und Angst verbreiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Man kann Prostitution gar nicht als Gewerbe anmelden - wegen der Sittenwidrigkeit, siehe Prostitutionsschutzgesetz.

Man muss sich allerdings gemäß genau diesem Gesetz anmelden, Beispiel Stadt Köln:

https://www.stadt-koeln.de/artikel/66724/index.html

Und man muss die Tätigkeit auch dem Finanzamt melden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Sinniger wäre es für Deine Freundin, ihre Rechte ggü den Eltern geltend zu machen und den Unterhalt einzufordern/einzutragen!

Linus881 
Fragesteller
 05.11.2023, 14:57

Also seitens des Gewerbeamtes passiert nichts? Gut. Sollte der Herr zum Finanzamt gehen, was könnte dann geschehen? Weist du das? Oder bei der Polizei gar?

Durch die Eltern sind viele Traumata vorhanden, einen Prozess kann sie sich leider aktuell nicht antun. Aber recht hast du!

vielen Dank

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Eifelia  05.11.2023, 16:23
@Linus881

"Durch die Eltern sind viele Traumata vorhanden"

Ob es unter diesen Umständen empfehlenswert ist, sich zu prostituieren? Das ist ja nun nicht gerade die beste Erwerbsquelle für psychisch vorgeschädigte Personen... Das BaföG-Amt geht, wenn sie Eltern nicht mitarbeiten, in Vorleistung und holt sich sein Geld selbst zurück. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit

https://jurarat.de/bafoeg-und-weigerung-des-vaters-zur-offenlegung

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FrauEichhorn  05.11.2023, 21:02
@Linus881

auch Prostituierte müssen ihre Dienstleistungen versteuern... das setzt die Angabe der Einkünfte voraus...

"Ist eine Prostituierte hingegen steuerrechtlich als selbständig anzusehen, erzielt sie keinen Arbeitslohn, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese unterliegen der Einkommensteuer, wobei die Prostituierte diese dem Finanzamt gegenüber erklären muss. Darüber hinaus kann eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, wenn die so genannte Kleinunternehmergrenze gemäß § 19 UStG überschritten wird. Weiterhin ist die Gewerbesteuerpflicht zu beachten. Hierbei besteht allerdings ein Freibetrag von EUR 24.500,00."

https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/duesseldorfer-verfahren-steuerfahnder-im-rotlichtmilieu/

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Schon mal gehört:

"Hunde die bellen, beißen nicht"