Es wurde bei mir festgestellt, daß ich seit dem 01.02.2008 meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ich wollte damals schon die Berufsunfähigkeitsrente bei der BVV beantragen, jedoch wurde ich am Telefon abgewimmelt, weil die Erwerbsminderungsrente eine Voraussetzung dafür sei. habe mich heute aber nochmal schlau gemacht und habe festgestellt, daß diese Aussage falsch war. Es genüge auch ein ärzliches Attest mit dem Vermerk, daß ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Habe nun einen Antrag angefordert um ihn mit dem alten Attest einzureichen. Nun ist meine Frage. Kann ich die Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend bis Februar 2008 fordern? Immerhin liegt hier ein Beratungsfehler vor, den ich aber nicht nachweisen kann. Kann ich einen so langen Zeitraum noch rückwirkend was anfordern?
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