Lt. Info der HUK-Coburg kommt die Versicherung für Schäden durch Vogel/Tierausscheidungen im Lack nicht auf. Dasselbe gilt bei Bienenextrementen, Baumharz oder Tau von Blattläusen. Der KFZ.-Halter haftet selbst dafür

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Noch ein kleiner Tipp so ganz am Rande: Überlass es doch einfach dem alten- und dem neuen Mieter?! Sollen doch beide ihre Interessen gegenseitig lösen! Würde nur auf die Haftung/Haftungen hinweisen!

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Würde aber unbedingt jemanden damit beauftragen, der regelmässig nach dem Rechten sieht! Gebäudeversicherung informieren und Dich beraten lassen. Heizung ist, wenn es Dein Haus ist ja Dein Problem. Wasserwerke und Stromanbieter würde ich informieren und die Adresse (für evtl. Notfall) der von Dir beauftragten Person nennen.

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Das stimmt! Ein neues Gerichtsurteil darüber liegt vor. Aber alles kannst Du selbst lesen. E-Book verkaufen! (Google)

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War bei uns diesen Winter auch der Fall. Melde das Deiner Versicherung. Die Abfahrt ist ja bestimmt schon jahrelang in dem Zustand, d.h. Kurve und recht eng. Wenn ich im Winter bald morgens aus der Tiefgarage möchte schau ich zuerst ob die Ein/Ausfahrt evtl. glatt ist., das sagt mir mein normaler Menschenverstand zu dieser Jahreszeit! Selbst ein Hausmeister, wenn vorhanden, kann sich nicht nur rund um die Uhr nur um die Einfahrt kümmern. Von einem Nachbarn hast Du gehört.......? Was hat er unternommen? Muss überall ein Warnschild stehn?

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Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist ist der Mieter verpflichtet um Schaden von der Mietsache abzuwenden selbst zu handeln. Wielange schon war der Vermieter nicht erreichbar?

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Selbst wenn Dein Balkon in Ordnung sein sollte und andere marode sind hast Du bei Mehrheitsbeschluss keine Chance. Bei unserer Anlage ging es um ca. 450.000,--€ Einige Balkone waren, angeblich, noch in Ordnung andere nicht. Aus Kostengründen hat die Mehrheit beschlossen, diese Arbeiten in Etappen von 3 Jahren durchzuführen. Mit Sicherheit hat auch Euer Verwalter die Notwendigkeit der Erneuerung von einem Sachverständigen prüfen lassen? Vielleicht aus Sicherheitsgründen!

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Das geht aus dem Manteltarifvertrag für kaufmänniche und technische Angestellte in der Speditions,-Logistik und Transportwirtschaft hervor. Erkundige Dich bei Deinem Betriebsrat. Es gibt auch gezielte Betriebsvereinbarung zwischen beiden Tarifpartnern. Auch Zeitkonten wären daduch möglich

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Eine Berechtigungshilfe wird - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind - entweder direkt vom Amtsgericht gewährt oder der Ratsuchende erhält kostenlos einen Berechtigungsschein, mit dem er einen Rechtsanwalt nach seiner freien Wahl konsultieren kann. Der Antrag muss persönlich erfolgen!

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