Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:

Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.

Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.

Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.

Meine Frage aber jetzt:

Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.

Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?

Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.

Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.

Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.

Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.

Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.

Euch alles Gute, und danke schon mal!

...zur Frage

Wenn es kein Vergleich gibt geht es in die Insolvenz und danach muss die Restschuldbefreiung beantragt werden und gut ist.

Auf eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren haben Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich keinen Anspruch.

...zur Antwort

Was betreiben sie denn für Geldwäsche ? Geldwäschefesetze kann man mittlerweile auch als Kriminalsierung bezeichen ? Sie beiliegender Zeitungsartikel.

Bild zum Beitrag

...zur Antwort

Bitcoin fällt unter private Veräußerungsgeschäft, das bedeutet Spekulationsfrist 12 Monate. Also nach 12 Monaten und 1 Tag ist der Gewinn steuerfrei.

Wenn du nachkaufst und dieser teil auch 12 Monate hälst ist der Gewinn auch steuerfrei. (FIFO) First in First out !

https://incamas.blogspot.com/2019/09/steuertip-verauerungsgeschafte-mit.html

...zur Antwort

Für die Bank sind deine perönlichen Sicherheiten wichtig ung sonst erstmal nichts. Welche Sicherheiten hast du ?

...zur Antwort

In der gesamten EU gibt es eine Bargeldverordnung, diese gilt auch für gleichgestellte Zahlungsmittel. Silber gehört auch dazu !

https://incamas.blogspot.com/2021/08/eu-barmittelverordnung-gultig-ab-62021.html

...zur Antwort

Das wird teuer und zwar für dich. So geht ein Magnverfahren.

https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/verfahrensablauf/

...zur Antwort

Auf Kredite solltest du verzichten, selbst die Zinsen sind verlorenes Geld ! Ausnahme der Kredit ist Zinsfrei !

...zur Antwort

Iota ist ein deutsches Industriepojekt. Hier gehts zur Homepage der Iota Stiftung: https://www.iota.org/

...zur Antwort

Der Gerichtsvollzieher könnte dein Konto sogar online abrufen und schauen was drauf ist und sofort alles pfänden, ja der darf das !

...zur Antwort

Die Ausweispflicht für Goldkäufe in Deutschland liegt bei 1.999,-- Euro.

...zur Antwort

Wenn häufiger Pfändungen kommen neigen die Banken zur Kontokündigung. Auf jeden Fall solltest du das Gespräch suchen, vermutlich ist der Dispo gestrichen und wird in absehbarer Zeit nicht mehr gewährt werden.

...zur Antwort

Auch die Anfrage wird bei der Schufa gespeichert. Viele Anfragen bedeuten viele Ablehnungen. Auch die Wohngegend kann sich negativ auswirken !

...zur Antwort

Dagegen klagen und das kostet Geld !

...zur Antwort

Natürlich, der Insolvenzverwalter wird sich bei dir melden ....

...zur Antwort

Das kannst du starten mit einer deutschen Neobank. Da kannst du das Cashback als Sparraten für die ETF nutzen, kommst also schneller voran. Ist eine deutsche Neobank ! Also mit deutscher Iban.

Bei uns: - Vermögensschutz - Neobanken rubrik: mit deutscher Iban (4st.)

...zur Antwort

Wenn keiner danach fragt würde ich auf ein Gewerbe verzichten. Die Tokenisierung von einer regulären Firma mit Erfahrung durchführen lassen und den Verkauf gegen Stablecoins anbieten ....... Also alles ausserhalb des Bankensektors abwickeln.

...zur Antwort