Hallo,

dann hat Ihr Mann sowieso schon wahrscheinlich gegen das Meldegesetz verstoßen.

Grundsätzlich ist Ihr Mann natürlich unterhaltspflichtig für das Kind und wenn er arbeitet ist er wahrscheinlich auch leistungsfähig.

Normalerweise sollte Ihnen das Jugendamt hier mehr Unterstützung geben. Denn normalerweise kümmert sich das Jugendamt schon um die Aufenthaltsortsermittlung und verlangt von Ihrem Ex-Mann die Offenlegung seiner Einnahme. Kommt er dem nicht nach, kann das Jugendamt die Auskünfte auch beim Arbeitgeber direkt einholen.

Ein weiterer Weg wäre hier folgender:

Sie erstatten bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB. Dann wird die Polizei ein Verfahren einleiten und den aktuellen Aufenthaltsort Ihres Ex-Mannes ermitteln.

Dann sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe eine Unterhaltsklage durchführen. Dann wird Ihr Anspruch auf die Unterhaltszahlung tituliert und Sie können, wenn der Ex-Mann erneut die Zahlung verweigert eine Lohn- oder Kontopfändung durchführen.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

das is bei allen Banken möglich die "zentralisiert" sind.

Beispielsweise bei der VR oder Raiffeisen-Bank ist es nicht möglich. Zwar heissen die Banken deutschland weit gleich, aber werden jeweils als einzelnes sozusagen Unternehmen angesehen. So hat auch die eine Raiffeisen-Bank keinen Zugriff auf die Daten der anderen.

Bei der HypoVereinsbank beispielsweise ist es deutschlandweit das gleiche Unternehmen, das unter diesem Namen operiert.

So können Sie bei einer solchen Bank auch die Konto-Nr. behalten. Nur eben der zuständige Betreuer ändert sich.


@Wassertürmchen: Ja das ist korrekt. Ist in der Regel bei allen privaten Großbanken möglich.

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

bei uns sieht die Leerung des Briefkastens so aus:

In der früh beim Aufsperren einmal, also in meinem Falle ca. 8:30. Dann einmal nach der Mittagspause um ca. 14:00 und dann einmal beim zusperren um ca. 16:00.

Wenn Sie den Scheck am Freitag nach Schalterschluss, sprich ausserhalb der Öffnungszeizen in den Briefkasten werfen wird er das ganze Wochenende da drin liegen bleiben und erst am Motag in der früh bearbeitet.

Am besten einen Vorbeischicken, der ihn vor Schalterschluss einwirft oder am besten abgibt. :)

Viele Grüße Daniel

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Hallo,

ja die Karte ist noch bis 31.12 benutzbar, dennoch würde ich gleich die neue Karte hernehmen. Sie können Sie selber vernichten oder bei Ihrer Hausbank kostenlos abgeben und sie wird dann dort vernichtet. Oder Sie stecken Sie nach nach Ablauf in einen Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker, dann wird sie automatisch eingezogen und anschließend vernichtet.

Falls Sie sie selber vernichtest am besten in kleine Fetzen schneiden. Auf jedenfall durch den Magnetstreifen und Chip (falls vorhanden) schneiden.

In jedemfall wird die Bank die Karte nicht zurückverlangen und es entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Viele Grüße Daniel

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