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Wann darf ich Gegenstände meiner Mitbewohnerin entfernen?

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

Anfang August habe ich meine Mitbewohnerin (ohne Mietvertrag) aus der misslichen Lage der Zwangsräumung gerettet (3000€ Mietschulden) indem ich sie, ihr Kind , und ihr ganzes Zeug bei mir aufnahm. Einzige Absprache waren die Räume, die sie zur Verfügung hat, und das sich sich an den Nebenkosten verteidigen solle.

Nach nichtmal 2 Wochen ist sie mit ihrem Kind ausgezogen, Hat aber Sämtliche Möbel sonstiges Zeug stehen lassen.

Ich habe ihr dann zum 1 Oktober geschrieben, das sie mein Haus bis zum 01.01.22 räumen soll, und ich meinem Schlüssel wieder möchte. (via WA- Gelesen)

Dem Folgte keine Antwort.

Am 01.01.22 Habe ich ihr noch 2 Wochen Aufschub gewährt, wenn ihre Couch,welche seit fast 3 Monaten im aufgebauten Zustand meine Dusche, meinen Heizungskeller und meinen Flur ((einziger Brand-Fluchtweg)) zeitnah verschwindet.

Dem ist sie ebenfalls nicht nachgekommen.

1. Darf ich zur Polizei gehen, um meinen Schlüssel zurück holen zu lassen?

(Da Adresse unbekannt)

2 darf ich die Couch verschrotten, da sie nach den 3 Aufforderungen nicht geholt wurde, und mich dieses Möbelstück massiv in meinem Alltag einschrenkt?

Wie lange muss ich als Kostenloses Lagerhaus fungieren, bevor ihr Zeug entfernbar ist.

Da ich von den 3000 € Mietschulden und dem Zustand ihrer Arbeitslosigkeit weiß, möchge ich eine Räumungsklage vermeiden, da ich selber gerade so über die Runden komme, und von ihr keinen Cent erwarten kann .

Kann jemand helfen?

Mietrecht