Schulden da Mitbewohner Verträge nicht bezahlt hat
Ich habe mit jemand zusammen gewohnt – inzwischen bin ich aber ausgezogen – und dieser Mitbewohner hat sich um die Rechnungen gekümmert. Das dachte ich jedenfalls. Ich habe ihm das Geld teilweise überwiesen, aber für kleinere Sachen wie Internet, Telefon usw habe ich ihm das Geld immer in Bar gegeben. Ich war deswegen auch überrascht als jemand vor unserer Tür stand und die Schulden einfordern wollte . Ich dachte es sei Missverständnis, musste jedoch schnell einsehen, dass mein Mitbewohner mein Geld genommen hat, aber nicht bezahlt hat. Mit den Überweisungen kann ich das auch beweisen, aber die kleineren Beträge die sich über die Monate doch auf eine schöne Summe belaufen kann ich das nicht. Was soll ich jetzt tun? Die Verträge laufen auf uns beide. Ich kann aber nicht nochmals zahlen!!!
3 Antworten
Wer ist denn der "jemand" vor der Tür gewesen? Wenn es der Gerichtsvollzieher war, dann wird die Sache eng für Dich, denn dann ist schon ein Vollstreckungstitel ergangen, möglicherweise zugestellt an die alte Adresse.
In jedem Falle aber sieht es ganz schlecht für Dich aus: Wenn die "Verträge" auf beide Bewohner liefen, dann sind beide Bewohner Gesamtschuldner und können auf Zahlung des gesamten Betrags in Anspruch genommen werden. Du warst da recht blauäugig in Deinem Vertrauen in den Mitbewohner. Dieser hat offenbar Dein Geld veruntreut und Du hast nun den Schaden. Helfen kann Dir da niemand. Wenn Du dem Mitbewohner eins auswischen willst, dann erstatte gegen ihn Strafanzeige, der strafbar ist ein solches Verhalten auf jeden Fall.
Das ist eine Falle in die viele tappen. Es wird ein Mietvertrag zusammen unterschrieben, einer zahlt nicht. Dann muss der andere alles zahlen. Allerdings nur falls im Mietvertrag steht das jeder gesamt-schuldnerisch haftet. Wenn dann jemand aus dieser Wohnung auszieht, ist es besser direkt an den Vermieter zu zahlen und das Geld ist nicht verloren.
Grds. schuldest du dem Gläubiger gegenüber gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe für Vertragsverbindlichkeiten, die du unterschrieben hast :-O
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag kann sich der Vermieter demnach an dir schadlos halten, ebenaso der Telefonanbieter, wenn der Vetrag (auch) auf deinen Namen lief.
Natürlich kannst du die Überweisungen mit Verwendungszweck an den "Jemand" starfrechtlich als Unterschlagung anzeigen und zivilrechtlich als ungerechtfertigte Bereicherung herausverlangen - fragt sich nur, ob der "Jemand" überhaupt die Mittel besitzt, das bezahlen zu können :-O
G imager761