Als Hartz4 Empfänger mit Aktien handeln geht doch nicht. Zu meinem Erstaunen geht es doch, wie genau sieht es in der Praxis mit der Schonvermögen-Grenze aus?

Mir geht es bei der Frage nur wie es in der Praxis genau mit dem Schonvermögen / Grundfreibetrag aussieht! Angenommen es handelt sich dabei um 5000 Euro (genommen, weil glatte Summe, muss mein wahres Alter hier ja nicht verraten). Angenommen ich fange mit einem kleinen Betrag an mit Aktien zu handeln. Es laüft sehr gut und ich nähere mich der 5000 Euro. Angenommen ich hebe immer kleinere Beträge ab, so dass ich nie die 5000 Euro überschreite. Hoffe ihr versteht was ich meine!? Will nur wissen, wie das in der Realität dann aussehen würde. Ihr braucht mir keine Tipps zum Thema Aktien geben. Kenne mich dort sehr sehr gut aus. Und nein ich habe nicht vor irgendetwas zu tun, was nicht erlaubt ist, deswegen frage ich ja hier, weil ich eben ein eher zu korrekter Mensch bin. Ich will einfach nur checken, was erlaubt ist und was nicht, wie meine Möglichkeiten aussehen. Mich interessiert auch nicht die Theorie, sondern die Praxis. Manchmal ist die Theorie nicht deckungsgleich mit der Praxis! Oder etwas befindet sich in der Grauzone! Wäre echt dankbar für vernünftige Tipps! Bevor wieder irgendwelche unüberlegten Sprüche kommen, bitte erstmal nachdenken, ich habe meine Gründe für meine Frage, wenn ihr alles wüsstet, würdet ihr meine Frage sehr gut verstehen. Aber ich habe nicht vor hier einen Roman zu schreiben, also vertraut mir einfach. Auf den Kopf gefallen bin ich auch nicht, das Gegenteil ist eher der Fall! Schreibe das nur weil ich mir schon denken kann, was für Antworten kommen. Ist mein zweiter Versuch diesen Sachverhalt zu klären. Hoffe auf intelligente Antworten! Vielen Dank.

Aktien, Aktienhandel, Hartz 4, Hartz IV, Aktienkauf, Grundfreibetrag, Schonvermögen