Zweiteinkommen

3 Antworten

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Um die Insolvenz nicht zu gefährden, darf der pfändungsfreie Selbstbehalt von derzeit ca. 1045 € nicht überschritten werden. Somit bist Du verpflichtet, sämtliche Einkommen gewissenhaft anzugeben.

Ulrike66 
Fragesteller
 02.01.2014, 20:14

Wünsche ein gesundes neues Jahr und danke

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Primus  02.01.2014, 21:28
@Ulrike66

Gerne.... und ich wünsche ebenfalls ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

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Alle Einkünfte sind anzugeben.

Und immer daran denken, auch wenn man es ggf. nicht sofort merken sollte (hier wird man es allerdings merken, weil ja auch die Kontoauszüge geprüft werden), selbst nach Restschuldbefreiung haben die Gläubiger noch 1 Jahr Zeit für einen Widerspruch, wenn sich herausstellt, dass mit unrichtigen Angaben gearbeitet wurde. Dann wäre die ganze Zeit sinnlos gewesen.

Also alles angeben,

Ulrike66 
Fragesteller
 02.01.2014, 20:16

Danke für die antwort. Ein gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen lg Ulrike

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Wenn Du krumme Touren machst ist es aus mit der Restschuldbefreiung. Und dann lernst Du praxisnah den Unterschied zwischen umsonst und vergeblich. Die Verfahrenskosten hast Du dann nämlich auch noch an der Backe. Prost Neujahr.