Bewerbungskosten Rückerstattung von der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
kann mir einer sagen, ob die Rückerstattung der Bewerbungskosten für die Jahre 2010/2011 in Höhe von 472 € von der Deutschen Rentenkasse in die Pfändung bei der Insolvenz reingehen??? Muss ich dies dem Inso-Verwalter melden??? Oder steht mir das Geld zu, da es aus dem unpfändbaren Einkommen stammt.
Vielen Dank im voraus.
1 Antwort
Ein unpfändbares Einkommen ist ein Betrag, nicht eine bestimmte Position. Wenn Du daher Einkünfte (woher auch immer hast), die in Summe über die Grenze des unpfändbaren Einkommens hinausgehen, kannst Du Dir leicht vorstellen, was damit passiert.
Und denke erst gar nicht daran, das auf das Konto eines Freundes umzuleiten, denn das wäre letztendlich Betrug, was Deiner Insolvenz auch nicht weiterhelfen wird.