Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zur Übungsleiter-pauschale im Zusammenhang mit einer Privaten BU-Rente.
Ich bin Selbstständig als eingetragener Kaufmann mit eigener Firma. Durch gesundheitliche Probleme allerdings Arbeitsunfähig und beziehe eine private BU. Die ist allerdings etwas komplex, da nicht wirklich daraus hervorgeht ob ich, in welchem Umfang ich und wie-viel ich noch leisten darf, bzw. die Firma noch haben darf. Damit beschäftigt sich derzeit noch ein Anwalt, der auf Renten Recht spezialisiert ist. (Erste Prognose seitens der Kanzlei; am besten gar nichts mehr Arbeiten)
Soweit so gut.
Meine Frau ist mitunter gelegentlich für einen Deutschen Bildungsträger tätig, in Form der Übungsleiter-Pauschale.
Dieser Verein meldete sich jetzt bei mir, ob ich dort ggf. auch als Übungsleiter tätig sein möchte.
Für dieses Jahr November und Dezember zusammengerechnet wären dies noch 25-30 Stunden und weit unter der Steuerfreien Jährlichen Obergrenze.
Jetzt ist meine Frage; Zählt der Aufwand und Einsatz als Übungsleiter als Arbeit, bzw. könnte die Leistung daraus im Konflikt mit der BU stehen?
- Frage: Wir veranlagen die Jährliche Steuer immer gemeinsam. Gilt die Obergrenze der Pauschale (2.400€ /Jahr) pro Person oder pro Paar?
Ich sage schon mal vielen Dank für eure Zeit und auch Hilfe!