Horsti50 am 26.11.2008 um 14:24 Uhr
Ich bin Schulleiter einer kleinen Grundschule. Für dieses Jahr Weihnachten würde ich meinem Kollegen gerne kleine Weihnachtsgeschenke machen da wir wirklich ein sehr gutes Kollegium haben. Leider steht uns kein Buget dafür zu. Das bedeutet, ich müsste die Geschenke aus meiner eigenen Tasche zahlen. Meine Frau hat mich auf die Idee gebracht, dass ich die Kosten vielleicht als Werbungskosten geltend machen kann?

Geschenke sind bei Arbeitnehmern nur abzugsfähig, wenn Kunden beschenkt werden und der Arbeitnehmer Erfolgsabhängig bezahlt wird.
Das was Du da vor hast ist neu, aber interessant. Ich sehe aber wegen der Weihnachtsgeschenke schwarz. Da geht es schon um die Formulierung. Werbungskosten sind Aufwendung zur Erwerbung, ERhaltung und Erzielung der Einnahmen.
Hier geht es um eine Gefälligkeit zu Weihnachten. Wenn dann könnte man nur Argumentieren, dass Du als Schulleiter eine Arbeitgeberfunktion hast. Da wären Geschenke bis 40,- Euro pro Mitarbeiter und Monat abzugsfähig.

Solche Geschenke fallen nur unter Werbungskosten wenn sie zum grössten Teil beruflicher Natur sind. Falls das nicht der Fall ist und sie einfach nur eine gut gemeinte Anerkennung ist, können solche Geschenke nicht als Werbungskosten gerechnent werden.