Hecke wird entfernt vom Vermieter?

2 Antworten

Natürlich kann er das. Es ist ja sein Grundstück. Er kann die Baumstümpfe auch so stehen lassen, wenn ihm das gefällt.

Die Kosten können über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn diese im Mietvertrag, z.B. als Garten- oder Grundstückspflege, aufgeschlüsselt sind.

Ja darf er , da Wohnumfeld verbessernder Wert , oder ihr Mieter nehmt die Schaufel und seht es als Projekt der Verschönerung und macht es selber , nach Absprache mit Vermieter

Ist der Garten oder die Rasenfläche nur zur Zierde da, dürfen die Kosten der Pflege auf alle Mieter umgelegt werden. Auch Rasenflächen, deren Betreten verboten ist, haben einen wohnumfeldverbessernden Wert und ihre Pflege kann daher durchaus den Mieter/innen angelastet werden, befand der BGH (Urt.

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Gartenpflege (Betriebskosten) - Berliner MieterGemeinschaft e.V.