Wohnung verkauft, kann ich Grundsicherung beantragen?

3 Antworten

In diesem speziellen Fall "am besten" mal bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
Die entsprechende Rentenversicherungsnummer am besten parat haben.

Wurde in der Selbstständigkeit keine private Vorsorge getroffen?

barmer  28.12.2018, 01:00

Wieso ? Mit der Rentenversicherung ist er doch durch.

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NZier  28.12.2018, 16:28
@barmer

Weil durch die Selbstständigkeit möglicherweise einige Fehler bei der Beitragsberechnung geben kann. Alles schon vorgekommen.
Einfach anrufen und die Situation schildern, es gibt auch heute noch Mitarbeiter, welche einem noch Tipps und Tricks nennen können

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Wenn Du in 1 1/2 Jahren 40.000 Euro ausgegeben hast, hast Du durchschnittlich von etwas über 2.200 Euro monatlich gelebt. - Mit dem Wissen, dass Du nach Verbrauch der Summe auf Sozialhilfe angewiesen bist, könnte das evtl. schon zum "sich mutwillig arm machen" gehören, was gesetzlich nicht erlaubt ist. Möglicherweise liegt diese Ausgabe aber auch noch im Rahmen, so genau weiß ich es nicht.

Ich verstehe Deine Frage nicht: Du bekommst jetzt 100 Euro Rente und hast nix anderes an Geld - was willst Du denn sonst tun als Grundsicherung zu beantragen? wohnungslos unter der Brücke? betteln? verhungern?

Dir bleibt doch gar nichts anderes übrig, als zum Amt zu gehen.

Leider werden auch hier manchmal Fake-Fragen gestellt, möglicherweise gehört Deine dazu.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Na da wird das Amt für soziale Dienste wohl einen genauen Nachweis haben wollen, wohin nach und nach der Ertrag von 40.000 Euro abgeflossen ist. Blind - auf Deine Behauptung hin das Geld sei weg -werden sie sicherlich nicht vertrauen.

LittleArrow  27.12.2018, 17:40

Aus diesem Grund wird sich das Sozialamt die Kontoauszüge für die letzten drei Jahre vorlegen lassen, gfls. auch noch weitere Jahre. Ich habe gerade die Prozedur bei einem Verwandten hinter mir, der allerdings ein "einfacher Fall" war.

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