Wie berechnet sich die Spekulationssteuer auf ein hälftig geerbtes, hälftig im Zuge der Erbauseinandersetzung gekauftes Haus?

2 Antworten

ERstmal gilt das, was @EnnoWarMal geschrieben hat.

In Sachen Erwerb, stellt sich noch zur Präzision die Frage ob Du geld aus der Erbschaft, oder eigenes Geld für die Zahlung an den Bruder genutzt hast. Wäre es nämlich eine Teilung des Erbes gewesen, so wäre es unentgeltlicher Erwerb. Nur wenn Du eigenes Geld genommen hast (oder einen Kredit).

Die Berechnung machst Du durch ausfüllen der Anlage SO. Die Reparaturaufwendungen, soweit noch nicht abgeschrieben, mindern natürlich den Gewinn.

Eine Spekulation(s)steuer gibt es nicht.

Dass hier Einkommensteuer anfällt, sofern ein Veräußerungsgewinn erzielt wird, ist klar, denn du hattest ja 2012 ein halbes Haus gekauft.

Ob die andere - geerbte - Hälfte ebenfalls innerhalb der Haltefrist von zehn Jahren veräußert wird, steht nicht im Sachverhalt (Besitzdauer wird mitgeerbt). Auch nicht, ob das Haus inim Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten wird. Hier ist also keine Aussage möglich.