Wohngeld und Minijob?

1 Antwort

zitat: https://www.gutefrage.net/frage/minijob-bei-wohngeld

Wenn Du tatsächlich Wohngeld von der Wohngeldbehörde und nicht Bürgergeld vom Jobcenter meinst, dann bleiben dir als Kind unter 25 Jahren wohnhaft im Haushalt der Eltern vom Erwerbseinkommen pauschal monatlich 109 Euro Freibetrag.

Der Rest geht mit in die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld ein und mindernd dann zumindest den Anspruch.

Würde sich durch dein Einkommen das im Bewilligungsbescheid zu Grunde gelegten Bruttoeinkommens für die Berechnung um mehr als 15 % erhöhen, müssten deine Eltern das umgehend bei der Wohngeldbehörde melden und nachweisen, dann würde ein möglicher Anspruch gleich neu berechnet.

Sonst erst bei Antrag auf Weiterzahlung von Wohngeld.

Wenn deine Eltern auch noch Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit erhalten, müssen sie das bei Antrag auf Weiterzahlung auch melden und nachweisen.

Im Bewilligungszeitraum müssen sie Änderungen nicht melden und nachweisen, weil es auf den bereits bewilligten Zeitraum keinen Einfluss hat.