Wohngeld an Familienmitglied auszahlen?

2 Antworten

I.d.R. wird Wohngeld auf das Konto des Antragstellers bzw. dessen Ehepartner ausgezahlt.

Allerdings ist auch die Zahlung an ein mit im Haushalt lebendes Familienmitglied möglich:

§ 26 WoGG – Zahlung des Wohngeldes

(1) Das Wohngeld ist an die wohngeldberechtigte Person zu zahlen. Es kann mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person oder, wenn dies im Einzelfall geboten ist, auch ohne deren Einwilligung, an ein anderes Haushaltsmitglied, an den Empfänger oder die Empfängerin der Miete oder in den Fällen des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 an den Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt werden. Wird das Wohngeld nach Satz 2 gezahlt, ist die wohngeldberechtigte Person hiervon zu unterrichten.

(2) Das Wohngeld ist monatlich im Voraus auf ein Konto eines Haushaltsmitgliedes bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) gilt (Geldinstitut), zu zahlen.

Ja, das geht

https://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph26/

Aber es kommt natürlich auch drauf an was der Grund dafür ist. Falls es darum geht das Einkommen Behörden oder Gläubigern zu entziehen könntest du dich damit evtl sogar strafbar machen.

IlseBilse2 
Fragesteller
 04.08.2023, 20:40

Nein nein, es geht nicht darum es irgendwem zu entziehen.

Ich habe dies unten mit mir nur als Beispiel genannt. Mir wurde die Frage tatsächlich nur selbst gestellt ;)

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Andri123  04.08.2023, 21:26
@IlseBilse2

Präzisierung: An ein Haushaltsmitglied kann das WG ausgezahlt werden.

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