Wohngeld trotz Unterstützung von Verwandten

1 Antwort

Hallo,

ich habe soeben alle Antworten hierzu gelesen und bin mir zwar auch nicht 100%ig sicher aber dass regelmäßige Geldzuwendungen als sonstige Einnahmen über einen möglicherweise positiven oder negativen Wohngeldantrag entscheidet..... da wäre ich mir nicht so sicher !

Zu den Bearbeitungshinweisen zum Wohngeldantrag heißt es : § 11 Abs. 2 Nr. 4 Leistungen Dritter zur Bezahlung der Miete

" Zahlen nicht unterhaltsverpflichtete Personen (Onkel, Tante etc.) die Miete direkt an den Vermieter sind diese ebenfalls nach § 14 Abs. 2 Nr. 22 WoGG als Einkommen anzurechnen. "

In der Fragestellung kann ich keinen Hinweis zur Zahlung an den Vermieter erkennen.

" Regelmäßige Geldzuwendungen " - meiner Ansicht nach ohnehin ein sehr dehnbarer Begriff.

Mit welcher monatlichen Summe( Geldgeschenk ) in bar zu rechnen ist, weiß doch nur die Tante, Onkel etc. Was sollte man diesbezüglich in dem Formular denn angeben ?

Also mein Schreiber hätte für diesen Eintrag keine Farbe mehr !!! ;-)) K.