wohlverhaltungsphase?

1 Antwort

Dann wird vermutlich die Restschuldbefreiung versagt. Und dann kannst Du nach einer zehnjährigen Sperrfrist nochmal von vorne anfangen mit der PI.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/die-versagungsgrunde-im-insolvenzverfahren/&ved=2ahUKEwjsgc2wwpLlAhXlMewKHcbxBgQQFjAAegQIBRAB&usg=AOvVaw2sEbQlBjEC6dpiOYRizpKZ

Es gibt natürlich unterschiedliche Formen des Vergessens. Darüber mußt Du mit dem IV sprechen, und es ist dann eine Nachzahlung fällig.