Wo werden Aktien nicht börsennotierter AGs gehalten?

1 Antwort

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Die AG führt ein Aktienregister (§ 67 AktG) und da steht man drin.

Sonst gilt Absatz 6

(6) Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften kann die Satzung Weiteres bestimmen. Die Gesellschaft darf die Registerdaten sowie die nach Absatz 4 Satz 2 und 3 mitgeteilten Daten für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Zur Werbung für das Unternehmen darf sie die Daten nur verwenden, soweit der Aktionär nicht widerspricht. Die Aktionäre sind in angemessener Weise über ihr Widerspruchsrecht zu informieren.

Zappzappzapp  07.02.2020, 00:36

Aber diese Aktien befinden sich doch trotzdem im Depot und nicht im Aktienregister?! Das war doch die Frage oder habe ich da was falsch verstanden?

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Rat2010  07.02.2020, 06:32
@Zappzappzapp

Es geht um nicht, also an keiner Börse notierte Gesellschaften. Da ergibt sich die Frage, was man in ein Depot einliefern sollte.

Also ein klares nein. Kein Depot. Mehr eine Mitteilung der AG im Ordner aber normalerweise auch das nicht. Üblich ist, dass den Aktionären ein Einblick ins Aktienregister reicht. Die Mitteilung ist auch Erben und Ämtern genug.

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Zappzappzapp  09.02.2020, 01:53
@Rat2010

Das mag stimmen, ich habe keine große Erfahrung mit nicht börsennotierten Aktien.

Aber soweit ich mich erinnern kann, waren z.B. jahrelang, bis zum Ende des Spruchverfahrens, Phoenix-Aktien, auch nach Ende der Börsennotierung, in meinem Depot erfasst.

Die Börsennotierung ist doch lediglilch die Voraussetzung dafür, dass die Aktien einer Gesellschaft an der Börse gehandelt werden können und nicht dafür, dass sie im Depot liegen können.

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Rat2010  09.02.2020, 07:08
@Zappzappzapp

Dass Aktien nach Ende der Notierung im Depot bleiben, ist ein anderer Fall.

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