Wirtschaftlich bedingt Öffnungszeiten kürzen?
Wir mussten leider aus wirtschaftlichen Gründen unsere Öffnungszeiten kürzen.
Laut Arbeitsvertrag erhält der Mitarbeiter Lohn 6 Std/Tag. Länger arbeiten damit er auf die 6 Std am Tag kommt möchte/kann er nicht.
Nun wurde er für 3 Std am Tag im Arbeitsplan eingetragen. Er hat sich direkt krank gemeldet und fordert nun die vollen 6Std/Tag.
Stehen ihm die zu?
1 Antwort
Wenn der MA krank ist, steht diesem Lohnfortzahlung zu.
Und zwar so, wie er gem. AV arbeiten muss.
Gem. Deiner Aussage schuldest Du deinem Arbeitnehmer Arbeit für 6 Stunden am Tag.
Im Übrigen schuldest Du ihm diese 6 Stunden auch dann, wenn ihr nur 3 Stunden am Tag aufmacht, weil nicht genug Arbeit da ist.
Dieses unternehmerische Risiko trägst Du ganz alleine, nicht jedoch der Arbeitnehmer!